Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Dienstleistervertrag für die Leistung "DJ-Service und Veranstaltunsgtechnik" kommt zwischen denjenigen (Brautpaar), die das von uns unterbreitete Angebot unterzeichnet haben (im Folgenden Auftraggeber genannt) und Nico Japes (NJ-Eventing) / Flaper-Schulweg 47 / 57399 Kirchhundem / DE (im Folgenden Auftragnehmer) zustande.
Hinweis: Das heiratende Paar haftet gemeinsam.
- Gegenstand des Vertrages
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Durchführung aller im unterzeichneten Angebot aufgelisteten Dienstleistungen. - Vertragsbestandteil
Der Auftragnehmer steht ab dem Tag der Angebotsunterzeichnung für die Ausführung des Auftrages dem Auftraggeber zur Verfügung. Die Dienstleistung, welche der Auftragnehmer erbringt, wird im unterzeichneten Angebot beschrieben. Dort wird konkret beschrieben, welche Aufgaben Teil der Dienstleistung sind und welche Aufgaben durch den Auftragnehmer von der Beauftragung (beginnend mit Unterzeichnung dieses Vertrages) bis zum Hochzeitstag und auch darüber hinaus, ausgeführt werden. - Vertragsdauer und Kündigung
Das Vertragsverhältnis wird auf bestimmte Zeit geschlossen. Vom Tag der Angebotsunterzeichnung bis zum Tag nach der Veranstaltung. Es gilt keine Kündigungsfrist, der Vertrag endet mit Zeitablauf. Eine außerordentliche Beendigung der Zusammenarbeit ist jederzeit möglich und Bedarf der schriftlichen Form, auf dem postalischen Weg inkl. Unterschrift. - Art und Umfang der Leistung
Der Auftragnehmer steht ab dem Tag der Vertragsunterzeichnung für die Ausführung des Auftrages als Discjockey / Veranstaltungstechniker dem Auftraggeber zur Verfügung. Der Umfang, die zeitlichen Fristen und die Konkretisierungen der zu erbringenden Leistungen werden in den jeweiligen Aufträgen bestimmt. Die im vorliegenden Rahmenvertrag festgehaltenen Bedingungen und generellen Leistungspflichten gelten ergänzend, wenn und soweit nicht im Auftrag von ihnen abgewichen wird.
• -Keine-
Hält der Auftragnehmer diese Frist für nicht ausreichend, teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Bei Unstimmigkeiten wirken beide Vertragspartner auf eine einvernehmliche Lösung hin. - Mitwirkungspflicht
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Informationen und Unterlagen (z.B. Beschreibungen, Zeichnungen, Bilder, Kontaktdaten von benötigten Ansprechpartnern usw.) zur Verfügung. Alle Unterlagen, die dem Auftragnehmer im Rahmen dieses Rahmenvertrags zur Verfügung gestellt werden oder die diese im Verlauf selbst angefertigt hat, sind sorgfältig aufzubewahren. Sämtliche Unterlagen, einschließlich aller Informations- und Datenträger, auf denen sich auftragsspezifische Informationen und/oder Geheimnisse des Auftraggebers befinden, an denen der Auftraggeber Rechte besitzen, sind dem Auftraggeber nach Aufforderung jederzeit, spätestens jedoch ohne besondere Aufforderung, bei Beendigung des jeweiligen Einzelauftrags oder des Rahmenvertrags zu übergeben. Blinkende Lichter (Stroboskop-Licht) kann Epileptische Anfälle auslösen. Der Auftraggeber hat entsprechende Hinweis-Schilder anzubringen und seine Gäste darauf hinzuweisen. Der Einsatz einer Nebelmaschine kann Panikattacken o.ä. auslösen. Der Auftraggeber hat entsprechende Hinweis-Schilder anzubringen und seine Gäste darauf hinzuweisen. Durch den Nebel kann eine Brandmeldeeinrichtung (Rauchmelder, Brandmeldeanlage-BMA, Feuermelder, usw.) ausgelöst werden. Der Auftraggeber trägt Sorge, dass diese Einrichtungen, wenn dies zulässig und möglich ist, abgeschaltet werden. Ist eine Abschaltung nicht möglich, teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer dieses frühzeitig mit. Der Auftraggeber ist als Veranstalter dazu verpflichtet, sich über eventuell anfallende GEMA-Gebühren zu informieren. Anfallende GEMA-Gebühren trägt vollständig der Auftraggeber. - Weisungsfreiheit
Der Auftragnehmer unterliegt, soweit dies nicht durch die Natur des Auftrages vorgegeben ist, bei der Erfüllung des Vertrages bzw. bei der Durchführung der von ihm übernommenen Tätigkeit hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des Tätigkeitsablaufes keinerlei Weisungen des Auftraggebers. - Auftragserfüllung
Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich Einwände erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden. Die Zahlung erfolgt nach der Umsetzung der Dienstleistung. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt.
Hinweis: Bei der erbrachten Dienstleistung ist die künstlerische Freiheit zu beachten.
Folgende Gründe sind kein Grund zur Reklamation / Beanstandung:
- Musikauswahl
- Art der Musik-Übergänge
- Stimmung auf der Veranstaltung
- „zu wenig besuchte“ Tanzfläche
- Erfüllung von Musikwünschen- Farben oder Intensität der Lichttechnik
- Lautstärke der Tontechnik
- Geringfügige Abweichung der gestellten Veranstaltungstechnik (z.B. andere Lautsprechermarke, andere Scheinwerfer usw.)
- Das subjektive Empfinden der Auftraggeber, deren Gästen, anderen Dienstleistern oder anderer Dritter - Vergütung
Die Vergütung ist, wenn nicht anders vereinbart, einmalig und wird nach Veranstaltungsdurchführung in Rechnung gestellt.
Wenn nicht anders vereinbart, wird keine Anzahlung fällig.
Die Höhe der Vergütung, sowie die anfallende Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer, sowie eventuell anfallende Mehrkosten durch über das Angebot hinaus gebuhtes Equipment oder gebuchte Dienstleistungen, entnehmen Sie dem unterschriebenen Angebot.
Die aufgeführten Preise für über das Angebot hinaus gebuhtes Equipment oder gebuchte Dienstleistungen gelten, wenn nciht anders aufgeführt oder anders vereinbart, als Netto-Preise zzgl. 19% ges. MwSt. - Haftung
Die Parteien vereinbaren einen Haftungsausschluss. Kein Haftungsausschluss wird für folgende Situationen vereinbart:
• vorsätzlich verursachte Schäden an sämtlichen Sach- und Rechtsgütern,
• grob fahrlässig verursachte Schäden an sämtlichen Sach- und Rechtsgütern,
• für leicht fahrlässig verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit,
• für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung einer Hauptpflicht aus dem Vertrag (Kardinalpflicht). Damit sind Verpflichtungen gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Für typisch vorhersehbare Schäden bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht wird eine folgende Haftungsbegrenzung vereinbart: 20% des Auftragswertes in Euro.
• Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber in einem Streitfall mit Dritten beizustehen. Insbesondere wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen, die für eine Klärung erforderlich sind, unverzüglich zukommen lassen. Hiermit verpflichtet sich der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber:
• die Fotografien nicht unberechtigt zu nutzen oder weiterzugeben,
• sich Rechte Dritter, die an der Herstellung der Fotografien beteiligt oder darauf abgebildet sind, einräumen zu lassen. - Wiederrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag (1). Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (2)
Firma / Name, Vorname
Straße Hausnummer
PLZ und Ort
Telefonnummer
E-Mail
Mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B, ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Wird der Vertrag nach der 14-tägigen Widerrufsfrist durch den Auftraggeber widerrufen, so werden dem Auftraggeber 60% der Auftragssumme in Rechnung gestellt.
Wird der Vertrag innerhalb von 72 Stunden vor dem Veranstaltungsdatum durch den Auftraggeber widerrufen, so werden dem Auftraggeber 80% der Auftragssumme in Rechnung gestellt. - Sonstige Bestimmungen
(1) Der vorliegende Vertrag nebst zugehöriger Anlagen stellt das gesamte Übereinkommen der Vertragsparteien dar.
(2) Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Dienstvertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305b BGB sind. Diese Individualabreden sind zur Beweiserleichterung grundsätzlich nachträglich schriftlich niederzulegen.
(3) Im Übrigen gelten die Vorschriften des BGB.
(4) Dieser Vertrag wurde in 2 Exemplaren ausgefertigt.
(5) Erfüllungsort: „Ort der Veranstaltungsort“ unter §1
Gerichtsstand: Lennestadt
(6) Es gilt nur deutsches Recht. Die Parteien vereinbaren Deutschland als Gerichtsstand und Erfüllungsort ihrer gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag - Geheimhaltung und Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen. Der Auftragnehmer wird alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte zu verhindern. Mit "Dritten" sind nicht Kooperationspartner, Mitarbeiter und Angestellte des Auftragnehmers, sowie vom Auftragnehmer beauftragte Dienstleister, welche mittelbar oder unmittelbar an der Umsetzung der vereinbarten Dienstleistung beteiligt sind, gemeint. Mitarbeiter und Angestellte sind, soweit sie hierzu nicht bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages angehalten sind, zur Geheimhaltung verpflichtet. "Vertrauliche Informationen" sind alle wirtschaftlichen, technischen, wissenschaftlichen, patentrechtlichen und anderen internen Informationen des Auftraggebers bezüglich Geschäftsstrategien, Schutzrechten, Entwicklung, Produktion und Verwendung von Informationen der Vertragsparteien, die bereits mitgeteilt Von der Verpflichtung zur Geheimhaltung ausgenommen sind Informationen des Auftraggebers, die sich schon vor Übergabe durch den Auftraggeber im Besitz der anderen Vertragsparteien befanden, Die zum Zeitpunkt der Übergabe bereits öffentlichen bekannt waren, die nach ihrer Übergabe durch den Auftraggeber veröffentlicht wurden, Die der Auftragnehmer selbst ohne Zugang zu den Informationen entwickelt hat, die der Auftragnehmer ohne Geheimhaltungspflicht von einem Dritten erhalten hat oder in sonstiger Weise allgemein bekannt werden, es sei denn, dies geschieht durch eine Verletzung der in dem vorliegenden Vertrag geregelten Geheimhaltungspflichten durch den Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer wird Unterlagen, die er vom Auftraggeber im Zusammenhang mit der Entwicklung usw. erhalten hat, nach Bekanntwerden der Offenkundigkeit oder Beendigung des Vertrages unverzüglich dem Auftraggeber zurückgeben. Eventuell erstellte Dateien und sämtliche Kopien werden von sämtlichen Datenträgern gelöscht bzw. bei Verkörperung vernichtet, außer die Daten werden für steuerliche Nachweise benötigt. Werden Informationen aus diesem Grund gespeichert, ist dies dem Auftraggeber anzuzeigen.
1. Das Recht zur Namensnennung des Auftragnehmers erfolgt in Übereinstimmung mit der Branchenübung, das heißt die Namensnennung kann ausbleiben, wenn dies branchenüblich ist.
2. Der Auftraggeber kann auch ohne Einholung der Zustimmung des Auftragnehmers, sämtliche in Absatz 1 genannten Rechte zusammen mit Dritten ausüben, diese ganz oder teilweise auf Dritte übertragen oder Dritten entsprechende Nutzungsrechte einräumen.
3. Der Auftragnehmer darf aufgrund der Einräumung der umfassenden Nutzungsrechte gemäß Absatz 1 die Leistungen, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse nicht in unveränderter oder bearbeiteter Form Dritten zur Verfügung stellen. Der Auftragnehmer darf allerdings Leistungen vergleichbarer Art für Dritte erbringen.
4. Die Rechteeinräumung bleibt von der Beendigung dieses Vertrages wie auch der Beendigung des betreffenden Einzelauftrages unberührt.
5. Informationen über die vereinbarte Vergütung (sowohl bei Einzelpositionen als auch die der Gesamtposition) sind vertrauliche Informationen und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Ausgenommen hiervon von Kooperationspartner des Auftragnehmers und durch den Auftraggeber beauftrage Dienstleister, welche an der in diesem Vertrag vereinbarten Dienstleitung mittelbar oder unmittelbar beteiligt sind.
Hinweise zur Datenspeicherung:
Folgende Daten werden von uns zur Auftragsbearbeitung, Angebots- & Rechnungserstellung, sowie zur zuverlässigen Durchführung der Dienstleistung, wie sie in diesem Vertrag vereinbart wurde, gespeichert:
- Telefonnummer(n), Mailadresse(n) und WhatsApp-Kontaktdaten
- Postadresse / Wohnadresse mit Straße, Hausnummer, PLZ und Land
- Kontodaten (Bankkonto)
- Alle vom Auftraggeber genannten Informationen und Daten, deren Speicherung der Auftragnehmer zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung für sinnvoll hält.
- Bilder der Veranstaltung
Löschung der Daten:
Die gespeicherten Daten werden überwiegend nach Ende der in diesem Vertrag vereinbarten Vertragslaufzeit gelöscht. Aufgrund interner Prozesse können hierbei Daten im Löschungsprozess übersehen werden. Sollte der Auftraggeber die Löschung seiner Daten wünschen, so hat er dies dem Auftragnehmer schriftlich (z.B. per Post oder E-Mail) mitzuteilen.
Ausnahmen:
Daten, zu deren Speicherung der Auftragnehmer gesetzlich verpflichtet ist (z.B. Rechnungen, Konto-Belege, usw.), sind von der Löschung ausgeschlossen. Diese verbleiben entsprechend der gesetzlichen Pflichten beim Auftragnehmer. Wichtiger Hinweis: Informationen (insbesondere Preise) für den vom Auftraggeber nicht an Dritte weitergegeben werden! Ein Verstoß wird mit einer Vertragsstrafe gem. BGB geahndet. - Allgemeine Bestimmungen
Dieser Vertrag ist für alle Vertragsparteien bindend. Änderungen, Zusicherungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausschließlich der schriftlichen Bestätigung durch Auftragnehmer; einseitige Änderungen durch die Auftraggeber sind unwirksam. Genannte Honorare behalten ihre Gültigkeit bis zum oben genannten Gültigkeitsdatum des Angebots. Als Vertragsbeginn gilt das Datum der Vertragsunterzeichnung. Die Bedingungen dieses Vertrages sind vertraulich. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. - Salvatorische Klausel
Stellen sich eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages sowie des geschlossenen Vertrags als unwirksam, undurchführbar oder gesetzesnonkonform heraus, bleiben alle restlichen Punkte des Vertrags / der AGB ́s unberührt und wirksam. An die Stelle der unwirksamen, undurchführbaren oder gesetzesnonkonformen Bestimmung soll nun die wirksame, durchführbare und gesetzeskonforme Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die beiden Vertragsparteien erstreben.